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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 09.06.2004


Lebenspartnerschaften gleichstellen
Sharon Adler

Rechtliche Gleichbehandlung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe endlich in Sicht. Zustimmungsfreier Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden.




"Lesbische und schwule Paar sind in Deutschland eine soziale Wirklichkeit", so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mit der Nachbesserung des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden Lesben und Schwule dem Ziel der Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe einen großen Schritt näher kommen.

Für eine Politik des Abbaus von rechtlichen Diskriminierungen der Lesben und Schwulen.
"Rechte, nicht nur Pflichten" verspricht Brigitte Zypries: "Die "rechtliche Diskriminierung wollen wir mit der Novelle des Lebenspartnerschaftsgesetzes weiter abbauen" und "bei der sozialen Diskriminierung setze ich darauf, dass sich die Gesellschaft weiter verändert und öffnet."

Sozial- und unterhaltsrechtlich haben Eingetragene Lebenspartnerschaften die vollen Pflichten von Ehegatten. Zahllose Konsequenzen der Unterhaltsverpflichtungen im Sozialversicherungs-, Steuer-, Erb-, Zivil- und Beamtenrecht fehlen allerdings bislang.
Mit dem Überarbeitungsgesetz werden Mängel des Lebenspartnerschaftsgesetzes beseitigt und Benachteiligungen gegenüber der Ehe aufgehoben, wie beim Verlöbnis, beim Unterhaltsrecht und Güterstand. Mit der Gleichstellung bei der Hinterbliebenenversorgung wird die Konsequenz aus der unterhaltsrechtlichen Grundlage des familienrechtlichen Institutes gezogen. Ziel einer möglichen Stiefkindadoption in Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist die Verbesserung der familienrechtlichen Absicherung der Kinder, deren Eltern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften leben.
Das gemeinsame Adoptionsrecht wird es jedoch (noch) nicht geben, da ein von Deutschland ratifiziertes Ãœbereinkommen des Europarates dem entgegensteht.

Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass verfassungsrechtlich einer Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in nichts entgegen steht, sondern weist zugleich auf bestimmte verfassungsrechtliche Folgen hin, wie z.B. auf den Ausschluss der Bi-Bigamie. Denn theoretisch ist es möglich, gleichzeitig in einer homosexuellen Lebenspartnerschaft und in einer heterosexuellen Ehe zu leben.

Noch vor der Sommerpause werden die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf im Bundestag einbringen. Er kann bereits im Herbst 2004 verabschiedet werden - die Zustimmung des Bundesrates ist hierfür nicht erforderlich..

Nach der Einbringung des Überarbeitungsgesetzes in den Bundestag sollte das Ergänzungsgesetz unverzüglich umgesetzt werden. Hierbei geht es um die Einführung des Standesamtes als bundeseinheitlich zuständige Behörde, die Regelungen des Einkommens-, Erbschaftssteuer- und Beamtenrechtes. Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner höchstrichterlichen Entscheidung die Richtung angezeigt, in die der Gesetzgeber gehen muss.

Zur Zeit leben in Deutschland nu etwa 5.000 verpartnerte Lesben und Schwule. Da die Lebenspartnerschaft bislang nur Pflichten, aber kaum Rechte beinhaltete, kann sich diese Zahl nach der Gesetzesnachbesserung bis zum Jahresende deutlich verändern!


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Beitrag vom 09.06.2004

Sharon Adler